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Urteil Nachforderung von Betriebskosten wg. rückwirkend erhöhter Grundsteuer
Schlagworte
Nachforderung von Betriebskosten wg. rückwirkend erhöhter Grundsteuer; Betriebskostenabrechnung; Abflußprinzip
Leitsätze
1. Hat das Finanzamt rückwirkend die Grundsteuer erhöht, kann der Vermieter eine dem Mieter schon zugegangene Betriebskostenabrechnung berichtigen.
2. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, wegen eines einzigen ge-änderten Postens insgesamt eine neue Abrechnung zu erstellen.
3. Der Vermieter ist berechtigt, rückwirkend erhöhte Grundsteuern für den vom Steuerbescheid umfaßten Zeitraum anzusetzen (Verbrauchsprinzip).
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