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Urteil Modernisierungsgleitklausel bei preisgebundenem Wohnraum
Schlagworte
Modernisierungsgleitklausel bei preisgebundenem Wohnraum; langjährige Zahlung nach unwirksamer Mieterhöhung
Leitsätze
1. Eine bei preisgebundenem Neubau zulässige Mietpreisgleitklausel umfaßt eine Mieterhöhung nach Modernisierung nur dann, wenn dies ausdrücklich im Wortlaut der Klausel erwähnt ist. 2. Eine langjährige Zahlung des Mieters auf eine unwirksame Mieterhöhung stellt keine Vertragsänderung dar (Bestätigung von AG Tempelhof-Kreuzberg, GE 1999, 1653).
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