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Urteil Mieterhöhungsrecht des Erwerbers für vor Eigentumsübergang abgeschlossene Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Mieterhöhungsrecht des Erwerbers für vor Eigentumsübergang abgeschlossene Modernisierungsmaßnahmen; Vermieterstellung
Leitsatz
Der Erwerber, der nach § 571 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist, kann den Mietzins nach durchgeführter Modernisierung nach § 3 Abs. 1 MHG erhöhen, auch wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer und ehemaligen Vermieter veranlaßt worden sind, mit ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese vor Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlossen worden sind.
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