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Urteil Mieterhöhung nach Modernisierung nur mit Wärmebedarfsberechnung
Schlagworte
Mieterhöhung nach Modernisierung nur mit Wärmebedarfsberechnung
Rechtsentscheid
Der Vermieter, der einen Modernisierungszuschlag nach § 3 Abs. 1 MHG wegen Wärmedämmaßnahmen geltend macht, muß in der Mieterhöhungserklärung nach § 3 Abs. 3 MHG durch eine Wärmebedarfsberechnung darlegen, in weichem Maß sich eine Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie ergibt.
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