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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; einvernehmlich; Modernisierung; Kappungsgrenze; Zustimmungsverlangen; Berücksichtigung einer einvernehmlichen Mieterhöhung bei Kappungsgrenze
Leitsatz
Der Betrag einer früheren einvernehmlichen Mieterhöhung nach Modernisierung ist in die Berechnung der Kappungsgrenze im Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung einzubeziehen.
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