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Urteil Mehrheitsbeschluß
Schlagworte
Mehrheitsbeschluß; Teilungserklärung; Abänderung; Zahlung; Hausgeld; Fälligkeit; Vorfälligkeitsbeschluß
Leitsatz
Die Abänderung der in der Teilungserklärung enthaltenen Regelungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung des Hausgeldes durch bloßen Mehrheitsbeschluß ist unwirksam. Es mag offen bleiben, ob ein solcher Beschluß wegen fehlender Beschlußkompetenz der Gemeinschaft nichtig ist.
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