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Urteil Länge der Kündigungsfrist für Sonderkündigung bei Geschäftsräumen
Schlagworte
Länge der Kündigungsfrist für Sonderkündigung bei Geschäftsräumen; Insolvenzordnung; Konkursordnung; Kündigung durch den Konkursverwalter
Leitsatz
Die Kündigungsfrist des § 565 Abs. 1 a BGB gilt auch im Falle der Ausübung von Sonderkündigungsrechten (hier: § 19 KO). (Leitsatz der Redaktion)
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