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Urteil Kündigungsvoraussetzungen
Schlagworte
Kündigungsvoraussetzungen; Kündigungserklärung; Mietvorauszahlungsklausel; Aufrechnung; Beschränkung; Verzug; Mietzins; Fälligkeit
Leitsatz
Sämtliche Kündigungsvoraussetzungen müssen im Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung erfüllt sein; ist dies nicht der Fall, so ist die Kündigung unwirksam.
Gegen die Wirksamkeit einer Vorauszahlungsklausel bestehen Bedenken, wenn sie in Verbindung mit einer die Aufrechnung beschränkenden Klausel steht.
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