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Urteil Kündigung bei Mehrheit von Mietern und Empfangsvollmacht
Schlagworte
Kündigung bei Mehrheit von Mietern und Empfangsvollmacht
Leitsatz
Eine Kündigung muß gegenüber allen Mietern erklärt werden; eine Empfangsvollmacht im Vertrag befreit nur vom Zugangserfordernis bei jedem einzelnen Mieter.
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