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Urteil Kostenmiete
Schlagworte
Kostenmiete; Erhöhung; Modernisierung; Bundesmietengesetz; Erhöhungserklärung
Leitsatz
Die vom Mieter an den Vermieter aufgrund unwirksamer Erklärung zur Erhöhung der Kostenmiete nach Modernisierung gezahlten Entgelte kann der Mieter unbeschadet einer mietvertraglichen - gemäß I. Bundesmietengesetz formulierten - Mietgleitklausel zurückfordern.
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