Urteil Klageart
Schlagworte
Klageart; Anfechtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Restitutionsbescheid; redlicher Erwerb; Erbauseinandersetzungsvertrag
Leitsätze
1. Richtige Klageart für eine Klage des Verfügungsberechtigten gegen einen Bescheid des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen, mit dem die Rückübertragung eines Vermögenswertes angeordnet wird, ist die Anfechtungsklage; für einen Verpflichtungsantrag auf Zurückweisung des Restitutionsantrages besteht regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis.
2. Ein Erbauseinandersetzungsvertrag über den zurückverlangten Vermögenswert kann keinen redlichen Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ermöglicht haben.
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