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Urteil Klageart


Schlagworte

Klageart; Anfechtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Restitutionsbescheid; redlicher Erwerb; Erbauseinandersetzungsvertrag

Leitsätze

1. Richtige Klageart für eine Klage des Verfügungsberechtigten gegen einen Bescheid des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen, mit dem die Rückübertragung eines Vermögenswertes angeordnet wird, ist die Anfechtungsklage; für einen Verpflichtungsantrag auf Zurückweisung des Restitutionsantrages besteht regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis.

2. Ein Erbauseinandersetzungsvertrag über den zurückverlangten Vermögenswert kann keinen redlichen Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ermöglicht haben.

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