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Urteil Keine Zurechnung von Vertragsverletzungen durch Erfüllungsgehilfen
Schlagworte
Keine Zurechnung von Vertragsverletzungen durch Erfüllungsgehilfen; Stromklau durch Angehörige des Mieters
Leitsatz
§ 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB erfordert grundsätzlich ein eigenes Verschulden des Mieters und schließt damit die Zurechnung des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB aus.
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