« zurück zur Suche
Urteil Keine Verwirkung durch bloßen Zeitablauf
Schlagworte
Keine Verwirkung durch bloßen Zeitablauf
Leitsatz
Wird ein Mietzinsrückstand noch während der Vertragslaufdauer, aber nach Schlüsselrückgabe fast drei Jahre nach Fälligkeit geltend gemacht, ist dieser Anspruch nicht automatisch verwirkt. Es muß vielmehr ein Umstandsmoment dargetan und bewiesen werden - ein jahrelanges Schweigen des Vermieters ist für sich allein nicht genügend.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat