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Urteil Keine Verrechnung auf älteste Mietschuld
Schlagworte
Keine Verrechnung auf älteste Mietschuld; Leistungsbestimmung
Leitsatz
Zahlt ein Mieter mehr als den monatlichen Mietzins, liegt darin eine stillschweigende Leistungsbestimmung, daß zunächst der laufende Mietzins getilgt werden soll und nur der Rest auf Rückstände zu verrechnen ist.
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