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Urteil Keine Mietminderung bei Vermietung von instandsetzungsbedürftigen Gewerberäumen
Schlagworte
Keine Mietminderung bei Vermietung von instandsetzungsbedürftigen Gewerberäumen; Mietmängel; Instandsetzungsübernahme
Leitsätze
1. Haben die Parteien in einem Gewerbemietvertrag vereinbart, daß die Mietsache im instandsetzungsbedürftigen Zustand überlassen wird, liegt ein Mangel im Sinne des § 537 BGB nicht vor.
2. Es fällt in den Risikobereich des Mieters, wenn er auf eine hinreichende Besichtigung vor Vertragsabschluß verzichtet. 3. Die Übernahme der inneren Instandhaltung und Instandsetzung durch den Mieter ist wirksam. (Leitsätze der Redaktion)
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