Urteil Keine erneute Kautionszahlung nach Zwangsversteigerung
Schlagworte
Keine erneute Kautionszahlung nach Zwangsversteigerung; Aufrechnung gegenüber Zwangsverwalter
Leitsätze
1. Wird an den Ursprungsvermieter eine Kaution gezahlt und fällt dieser während des bestehenden Mietverhältnisses in Konkurs, kann der Nachfolgevermieter keine erneute Kautionsleistung verlangen, selbst dann nicht, wenn die Kaution nicht von dem Ur sprungsvermieter an den Nachfolgevermieter weitergereicht wurde.
2. Während eines bestehenden Mietverhältnisses kann der Mieter gegenüber Mietzinsansprüchen des Ursprungsvermieters - auch gegenüber dem Zwangsverwalter - aufrechnen, wenn der Ursprungsvermieter sich weigert, die Kaution auf entsprechende Anforderung an den Zwangsverwalter weiterzuleiten bzw. eine entsprechende Sicherheitsleistung zu erbringen.
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