Urteil Keine Bindung an zu niedrige Betriebskostenvorschüsse
Schlagworte
Keine Bindung an zu niedrige Betriebskostenvorschüsse; Zurückbehaltungsrecht an Kaution wg. zukünftiger Betriebskostennachforderungen
Leitsätze
1. Eine Nachforderung von Betriebskosten ist dem Vermieter grundsätzlich auch dann nicht verwehrt, wenn die Vorauszahlungen erheblich zu niedrig angesetzt wurden.
2. Etwas anderes gilt, wenn dem Mieter hinsichtlich der Höhe der Betriebskosten Zusicherungen gemacht wurden oder er arglistig getäuscht wurde.
3. Auch in einem solchen Fall setzt ein Schadensersatzanspruch des Mieters die Darlegung voraus, daß er bei Kenntnis von der tatsächlichen Betriebskostenhöhe eine andere Wohnung zu einer niedrigeren Miete bezogen hätte.
4. Es steht dem Vermieter frei, für noch nicht fällige Betriebskostennachforderungen einen Teil der Kaution zurückzubehalten.
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