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Urteil Hinterlegung, - beim Notar und Verjährung
Schlagworte
Hinterlegung, - beim Notar und Verjährung
Leitsatz
Vertragspartner können mit der Hinterlegung beim Notar ein eigenständiges Recht des Gläubigers begründen, sich aus dem hinterlegten Betrag bei Beste hen des gesicherten Anspruchs unabhängig von dessen Verjährung zu befriedi gen.
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