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Urteil Gemeinschaftsordnung
Schlagworte
Gemeinschaftsordnung; Mißhelligkeit; Bestimmtheit; Eintragung; Grundbuch
Leitsatz
Eine in der Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz vorgesehene Regelung zur Entziehung des Wohnungseigentums, die als Gründe der Entziehung u. a. nachbarrechtliche Störungen und "schwere persönliche Mißhelligkeiten" nennt, kann wegen mangelnder Bestimmtheit nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
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