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Urteil Gebührenstreitwert für Mängelbeseitigung
Schlagworte
Gebührenstreitwert für Mängelbeseitigung
Leitsatz
Für eine Mängelbeseitigungsklage des Mieters ist als Gebührenstreitwert der dreieinhalbfache Wert des fiktiven jährlichen Minderungsbetrages anzusetzen.
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