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Urteil Fristlose Kündigung nach Entgleisung in den Räumen der Hausverwaltung
Schlagworte
Fristlose Kündigung nach Entgleisung in den Räumen der Hausverwaltung; schuldhafte Vertragspflichtverletzung
Leitsatz
Eine fristlose Kündigung des Vermieters ist berechtigt, wenn die Mieterin aus geringfügigem Anlaß gegenüber der Mitarbeiterin der Hausverwaltung die Grenzen einer rein verbalen Auseinandersetzung erheblich überschreitet und sich in der Situation völlig unangemessen benimmt.
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