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Urteil Fördermittel der IBB und Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Fördermittel der IBB und Mieterhöhungsverlangen; Kürzungsbeträge
Leitsätze
1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG kann auch in der Klageschrift gestellt werden.
2. Fördermittel der IBB müssen nicht als Kürzungsbeträge im Mieterhöhungsverlangen angegeben werden, wenn die Durchschnittsmiete nicht überschritten ist.
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