Urteil fiktive Klagerücknahme
Schlagworte
fiktive Klagerücknahme; Wegfall des Rechtsschutzinteresses; fehlende Klagebegründung trotz Fristsetzung
Leitsätze
Die fiktive Klagerücknahme gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt - wie die vergleichbare asylverfahrensrechtliche Regelung (vgl. hierzu BVerwGE 71, 213 [218 f.]) - voraus, daß im Zeitpunkt der Beitreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses bestehen.
Die Erfolglosigkeit einer ohne Fristsetzung erfolgten gerichtlichen Aufforderung zur Klagebegründung allein genügt hierfür im Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei der gebotenen Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht ohne weiteres.
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