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Urteil Fachhandwerker-Qualität bei Schönheitsreparaturen erforderlich
Schlagworte
Fachhandwerker-Qualität bei Schönheitsreparaturen erforderlich
Leitsatz
Der Mieter hat von ihm übernommene Schönheitsreparaturen auf fachhandwerklichem Niveau auszuführen; Hobby-Qualität mittlerer Art und Güte reicht nicht aus.
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