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Urteil Ersatz der Zentralheizung durch Wärmelieferung
Schlagworte
Ersatz der Zentralheizung durch Wärmelieferung; volle Kostenumlage
Leitsatz Der Vermieter verstößt nicht gegen billiges Ermessen, wenn er von der Wärmeerzeugung zur Wärmelieferung übergeht und die Wärmelieferungskosten auf die Mieter umlegt.
Der Vermieter verstößt nicht gegen billiges Ermessen, wenn er von der Wärmeerzeugung zur Wärmelieferung übergeht und die Wärmelieferungskosten auf die Mieter umlegt.
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