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Urteil Einstweilige Verfügung
Schlagworte
Einstweilige Verfügung; Wiederanschluß an Leitungsnetz; Gasversorgung; Abklemmen der Gasleitung
Leitsatz
Der Mieter kann mit einstweiliger Verfügung Wiederanschluß der Wohnung an die Erdgasleitung verlangen, wenn im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen ohne Zustimmung des Mieters die Leitungen gekappt wurden.
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