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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Wirksamkeit; Nachschieben von Gründen; Heilung
Leitsatz
Eine Eigenbedarfskündigung zugunsten von Verwandten bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Offenlegung der konkreten Wohnverhältnisse der Bedarfspersonen. Diese kann nicht durch Nachschieben von Gründen im Verlauf des Rechtsstreites nachgeholt werden.
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