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Urteil DDR-Grundstück


Schlagworte

DDR-Grundstück; Erbeinsetzung bei interlokaler Nachlaßspaltung; Erbengemeinschaft; Miterbenanteil

Leitsätze

1. Gehört zum Nachlaß eines zwischen dem 1. Januar 1976 und dem 2. Oktober 1990 mit letztem Wohnsitz in den alten Bundesländern verstorbenen Erblassers ein Anteil an einer Erbengemeinschaft, zu deren Vermögen ein in der ehemaligen DDR belegenes Grundstück gehört, ist sein Anteil an diesem Grundstück gemäß Art. 3 EGBGB in der ehemaligen DDR befindlich.

2. Ein Miterbenanteil an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück unterfällt der besonderen Vorschrift des § 25 Abs. 2 RAG-DDR und führt daher zur Nachlaßspaltung.

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