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Urteil Bestreiten mit Nichtwissen
Schlagworte
Bestreiten mit Nichtwissen; Wissenzurechnung für Grundstückserwerber
Leitsatz
Der Grundstückserwerber braucht sich Tatsachenwissen des Vorvermieters nicht zurechnen zu lassen; im Prozeß kann er mit Nichtwissen Behauptungen des Mieters bestreiten, wenn die Informationserlangung durch den Vorvermieter nicht möglich ist.
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