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Urteil Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang
Schlagworte
Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang; Regenwassernutzung
Leitsatz
Ein Grundstückseigentümer darf eine Regenwassernutzungsanlage zur Toilettenspülung für die Mehrfamilienwohnhäuser betreiben und hat einen Anspruch auf Teilbefreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung.
(Leitsatz der Redaktion)
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