« zurück zur Suche
Urteil bauliche Veränderung
Schlagworte
bauliche Veränderung; Fällen; Bäume; ordnungsgemäße Verwaltung
Leitsatz
Das Fällen 70- bis 80jähriger Bäume, auch wenn diese nur Teil einer größeren Baumgruppe auf dem Gelände einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, ist regelmäßig (- wenn nicht schon eine bauliche Veränderung vorliegt, der alle Eigentümer zustimmen müssen) keine ordnungsgemäße Verwaltung, soweit nicht ausnahmsweise Gründe der Gefahrenabwehr das Abholzen erfordern.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat