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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Betriebsnotwendigkeit; Unternehmenseinheit
Leitsatz
Die Anwendbarkeit des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG setzt nicht in allen Fällen den Nachweis voraus, daß das betreffende Unternehmen den zurückverlangten Vermögensgegenstand nach den Bestimmungen des DDR-Rechts wirksam erworben hat.
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