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Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung von Vermögenswerten einer inländischen Versicherungsgesellschaft mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung
Leitsatz
Die Enteignung von Vermögenswerten einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz im Inland im Zuge des SMAD-Befehls Nr. 01 vom 23. Juli 1945 konnte auch dann auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgen, wenn an der Versicherungsgesellschaft eine ausländische Mehrheitsbeteiligung bestand.
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