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Urteil Ausscheiden eines Ehegatten aus dem Mietverhältnis nach Scheidung
Schlagworte
Ausscheiden eines Ehegatten aus dem Mietverhältnis nach Scheidung; dreiseitiger Vertrag; Wohnungszuweisung
Leitsatz
Für das Ausscheiden eines Mitmieters aus dem Mietverhältnis bedarf es einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen ausscheidendem, verbleibendem Mieter und Vermieter. Bei Ehescheidung scheidet der ausziehende Ehegatte nur dann aus, wenn das Familiengericht dem anderen Ehegatten die Wohnung gem. § 5 HausratsVO zuweist.
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