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Urteil Aufrechnung
Schlagworte
Aufrechnung; Verschlechterung des Mietobjekts; Vertragsbeendigung; Fristlose Kündigung; Vorenthaltung der Mietsache; Rückgabepflicht
Leitsatz
Ein Mieter, der dem Vermieter nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs die Mietsache entgegen seiner Rückgabeverpflichtung infolge der Vertragsbeendigung vorenthält, kann nicht unter Berufung auf eine weitere Verschlechterung des Mietobjekts während der Vorenthaltung mit Gegenforderungen aufrechnen.
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