Urteil Arztpraxis
Schlagworte
Arztpraxis; Ärztehaus; Nutzfläche; Berechnung; billiges Ermessen; Leistungsbestimmung; Mietvertrag
Leitsatz
Zur Frage der Wirksamkeit von Klauseln in einem vorformulierten Mietvertrag über individuelle Arztpraxisräumlichkeiten "mit einer Nutzfläche von ca. 550 qm" in einem noch zu errichtenden Ärztehaus, wonach "bei der Berechnung die Gesamtfläche der Individualräume innerhalb der äußeren Begrenzungen, und zwar von der Mitte der Außenwände an, jedoch ohne die Flächen tragender Wände oder Pfeiler zugrunde gelegt wird", wenn die Festlegung der Größe der Individualräume "der Vermieter nach billigem Ermessen trifft".
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