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Urteil Anzeigepflicht für Aufrechnung und Zurückbehaltung macht Vorfälligkeitsklausel nicht unwirksam
Schlagworte
Anzeigepflicht für Aufrechnung und Zurückbehaltung macht Vorfälligkeitsklausel nicht unwirksam
Leitsatz
Eine mietvertragliche Klausel, die Aufrechnung und Zurückbehaltung wegen Mietmängeln von einer Anzeigepflicht des Mieters abhängig macht, hat keinen Einfluß auf die Vorfälligkeitsklausel, wonach die Miete im voraus zu zahlen ist (gegen LG Berlin, 64. ZK, GE 2000, 206).
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