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Urteil Anwartschaftsrecht
Schlagworte
Anwartschaftsrecht; Restitutionsfähigkeit; Vermögenswert
Leitsatz
Das Anwartschaftsrecht eines Auflassungsempfängers ist ein dingliches Recht im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 VermG und daher restitutionsfähig.
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