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Urteil Anmeldung
Schlagworte
Anmeldung; Restitutionsantrag; Individualisierbarkeit des Vermögenswerts; erkennbar falsche Hausnummer
Leitsatz
Ein Antrag auf Rückübertragung eines Grundstücks kann fristwahrend wirken, wenn das Grundstück im Anmeldeverfahren mit einer falschen Hausnummer bezeichnet und dieser Fehler aufgrund näherer Angaben zum Berechtigten und zum Belegenheitsort für die Behörde erkennbar war.
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