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Urteil Abstimmung
Schlagworte
Abstimmung; Wohnungseigentümerversammlung; Auszählung; Stimmenauszählung; Mehrheitsbeschluß
Leitsatz
Die Feststellung, daß in einer Wohnungseigentümerversammlung ein Mehrheitsbeschluß zustande gekommen ist, setzt voraus, daß die Anzahl der Ja-Stimmen ermittelt wird; die Feststellung der Anzahl der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen reicht nicht aus.
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