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Urteil Abstandsvereinbarung
Schlagworte
Abstandsvereinbarung; auffälliges Mißverhältnis
Leitsatz
Bei Abstandsvereinbarungen unter Mietern liegt (noch) kein auffälliges Mißverhältnis vor, wenn der vereinbarte Betrag 50 % des Zeitwertes nicht überschreitet. Eine Vereinbarung von mehr als 50 % des Zeitwertes ist nur insoweit unwirksam.
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