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Urteil Ablösebetrag für Aufbauhypothek
Schlagworte
Ablösebetrag für Aufbauhypothek; Bestellung durch VEB Gebäudewirtschaft an privaten und volkseigenen Miteigentumsanteilen an einem Wohngrundstück
Leitsatz
Ein VEB Gebäudewirtschaft, der die privaten und volkseigenen Miteigentumsanteile an einem Wohngrundstück verwaltete, hatte eine Aufbauhypothek nicht wie ein staatlicher Verwalter bestellt, welche aufzunehmen ihm vom Rat der Stadt nach der Wohnraumlenkungsverordnung von 1967 aufgegeben war.
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