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Urteil Abänderung einer qualifizierten Schriftformklausel
Schlagworte
Abänderung einer qualifizierten Schriftformklausel; Schriftform durch Briefwechsel; gewillkürte Schriftform
Leitsatz
Die qualifizierte Schriftformklausel, nach der Schriftform auch für die Aufhebung der vereinbarten Schriftform erforderlich ist, kann durch mündliche ausdrückliche Abrede abgeändert werden.
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