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Urteil Schadensersatz bei fehlerhafter WEG-Jahresabrechnung, Verwalterhaftung, Gelegenheit zur Mangelbehebung


Schlagworte

Schadensersatz bei fehlerhafter WEG-Jahresabrechnung, Verwalterhaftung, Gelegenheit zur Mangelbehebung

Leitsatz

Ist die vom WEG-Verwalter erstellte Jahresabrechnung fehlerhaft, kann sich hieraus ein Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den abrechnenden Verwalter ergeben. Dies setzt neben einer Aufforderung zur Nachbesserung unter Fristsetzung oder ernsthafter Erfüllungsverweigerung des Verwalters weiter voraus, dass diesem durch Darlegung der Mängel die tatsächliche Möglichkeit einer Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben wird. 

(Leitsatz der Redaktion)

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