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  1. 55 S 12/16 WEG - Schadensersatz bei fehlerhafter WEG-Jahresabrechnung, Verwalterhaftung, Gelegenheit zur Mangelbehebung
    Leitsatz: ...Ist die vom WEG-Verwalter erstellte...
    LG Berlin
    26.08.2016
  2. V ZB 22/04 - Anspruch auf Änderung der Kostenverteilungsschlüssel; ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung; keine Stimmrechtsvermehrung bei Unterteilung einer WE und Objektstimmrecht
    Leitsatz: 1. Ob eine Regelung über die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt und damit ein Änderungsanspruch gegeben ist, kann nur auf Grund einer tatrichterlichen Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls und nicht allein nach dem Maß der Kostenmehrbelastung des benachteiligten Wohnungseigentümers festgestellt werden. 2. Unter Beachtung der Grundsätze für die Auslegung einer Grundbucheintragung ist auch eine ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung nicht ausgeschlossen. Sie kann im Einzelfall zu einem Anspruch auf Abänderung des in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels führen. 3. Bei Vereinbarung eines Objektstimmrechts führt die Unterteilung einer Wohnungseigentumseinheit auch im Fall der Veräußerung nicht zu einer Stimmrechtsvermehrung.
    BGH
    07.10.2004
  3. 772 C 24/13 - Führung der Beschlusssammlung durch ausgeschiedenen Verwalter; unverzügliche Eintragung; Aktualisierung, Richtigkeit und Vollständigkeit der Beschlusssammlung; Verwalterwechsel; Ansprüche gegen alten Verwalter
    Leitsatz: Auch nach Niederlegung seines Verwalteramts hat der alte Verwalter Berichtigungen und Ergänzungen der Beschlusssammlung aus seiner Amtszeit durchzuführen, für die er zuständig war. Von der Versammlung an, in der der neue Verwalter bestellt worden ist, hat dieser die Beschlusssammlung fortzuführen.
    AG Schöneberg
    09.01.2014
  4. V ZB 134/17 - Unwiderrufliche Veräußerungszustimmung nach Kaufvertragsabschluss
    Urteil: ...Zustimmungsvorbehalts in § 12 WEG beantworten. Sie ergeben, dass...
    BGH
    06.12.2018
  5. V ZR 26/14 - Mehrheitsbeschluss über Ansetzung von Mitteln zur Rechtsverteidigung für erwartete Klagen
    Urteil: ...2 WEG. Ein solcher Mittelansatz dient der...
    BGH
    17.10.2014
  6. V ZR 41/19 - Individuelle Abwehr von Störungen im Sonder- und Gemeinschaftseigentum durch Unterlassungs- und Beseitigungsverlangen
    Leitsatz: ...Beseitigungsansprüche gemäß § 1004 BGB und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG...
    BGH
    11.06.2021
  7. V ZB 21/03 - Verbrauchsabhängige Abrechnung für Kaltwasserkosten
    Leitsatz: ...in § 16 Abs. 2 WEG geregelten Lasten und...
    BGH
    25.09.2003
  8. V ZB 39/01 - Verwalterabberufung; Anfechtung; Eigentümerbeschluß; Laufzeitbegrenzung des Verwaltervertrages
    Leitsatz: ...Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG befugt...
    BGH
    20.06.2002
  9. 47550/06 - Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ("Deutsche Treuhand")
    Leitsatz: Der EGMR ist für Individualbeschwerden wegen Verletzung von durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützten Rechten durch Unterzeichnerstaaten nur dann zuständig, wenn die Maßnahmen nach der Ratifikation der Konvention und den Protokollen erfolgt sind oder Dauerwirkungen eines bereits vorhandenen Zustandes sind. Die Entziehung des Eigentums oder eines anderen dinglichen Rechts ist grundsätzlich ein einmaliger Akt und schafft keinen Dauerzustand einer "Entziehung eines Rechts". Die Konvention verpflichtet die ratifizierenden Staaten auch nicht ausdrücklich zur Wiedergutmachung von Unrecht oder Schäden, die entstanden sind, bevor sie die Konvention ratifiziert haben. (Leitsätze der Redaktion)
    EGMR
    07.10.2008
  10. VIII ZR 45/19 - Rüge wg. überzahlter Miete nach Mietpreisbremse und Geltendmachung von Mietrückzahlungsansprüchen bei Mietermehrheit durch einen Mieter allein, Berliner MietenbegrenzungsVO erfüllt Begründungserfordernis
    Leitsatz: 1. Im Falle einer Mietermehrheit kann zwar ein Mieter allein Rückzahlung zu viel gezahlter Miete und Auskunftserteilung verlangen. Er ist insoweit jedoch nur als Mitgläubiger berechtigt (Anschluss an und Fortführung von Senatsurteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09, GE 2010, 760 = NJW 2010, 1965 Rn. 10 f.) und kann daher nur Zahlung bzw. Auskunftserteilung an alle Mieter verlangen. Dieses eigene Forderungsrecht kann der Mieter ohne Mitwirkung der Mitmieter wirksam abtreten. 2. Bei einer Mietermehrheit genügt es den Anforderungen des § 556g Abs. 2 BGB a.F., wenn die Rüge (nur) von einem Mieter erhoben wird. Es handelt sich hierbei nicht um eine Willenserklärung, sondern um eine geschäftsähnliche Handlung. 3. Die Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Berlin genügt den in der Ermächtigungsgrundlage des § 556d Abs. 2 Satz 5 bis 7 BGB ausdrücklich gestellten Begründungsanforderungen. Durch die Veröffentlichung auf der Internetseite des Berliner Abgeordnetenhauses ist sie auch von einer amtlichen Stelle und für die Öffentlichkeit leicht zugänglich bekannt gemacht worden (Anschluss an Senatsurteil vom 17. Juli 2019 - VIII ZR 130/18, GE 2019, 1029 = NJW 2019, 2844 Rn. 34, 37).
    BGH
    27.05.2020