« zurück zur Suche
Urteil Unwirksame Mietenbegrenzungsverordnung, Jahresbetrag der streitigen Miete für Streitwert maßgeblich
Schlagworte
Unwirksame Mietenbegrenzungsverordnung, Jahresbetrag der streitigen Miete für Streitwert maßgeblich
Leitsätze
1. Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 ist wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung nichtig (Anschluss an AG Neukölln GE 2022, 1312).
2. Der Rechtsprechung des Kammergerichts (GE 2022, 1258) ist zu folgen, wonach der Streitwert für eine Klage wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse nach dem Jahresbetrag der streitigen Mietdifferenz zu bemessen ist.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat