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Urteil Streitwert bei Beseitigung eines Sichtschutzzaunes


Schlagworte

Streitwert bei Beseitigung eines Sichtschutzzaunes

Leitsatz

Übersteigt das Interesse des Beklagten, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, an dem Erhalt des Bauwerks die grundsätzlich maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Fall des Unterliegens drohen, so ist die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Interesse an dem Erhalt des Bauwerks zu bemessen; dieses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Bau aufgewendeten Kosten.

(Leitsatz der Redaktion)

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