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III ZR 331/04 - Erfolgsunabhängiges selbständiges Provisionsversprechen; Maklerleistung; Exposé; An-zeigenschaltung; Kausalität; SchenkungLeitsatz: Verspricht der Auftraggeber dem Makler eine Provision unabhängig vom Erfolg, so steht diesem diese insbesondere dann zu, wenn er Verkaufsbemühungen nachweisen kann. (Leitsatz der Redaktion)BGH12.10.2006
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III ZR 379/04 - Makler trifft Beweislast für kausales Handeln; Nachweistätigkeit; Maklerprovision ohne Nennung des VermieternamensLeitsatz: a) Zum Provisionsanspruch des Nachweismaklers, der den Namen des Vermieters nicht bekanntgegeben hat. b) Sind zwischen dem Nachweis und dem Abschluß des Hauptvertrages ein Jahr (oder mehr) vergangen, streitet nicht mehr ein sich von selbst ergebender Schluß auf den Ursachenzusammenhang für den Makler.BGH06.07.2006
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III ZR 396/04 - Bebauungsplan und Amtspflichtverletzung; Amtspflichtverletzung und BebauungsplanLeitsatz: Zur öffentlich-rechtlichen culpa in contrahendo und zur Amtshaftung gegenüber dem Vorhabenträger im Verfahren betreffend die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.BGH18.05.2006
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III ZR 52/06 - Maklerlohn bei Vermittlung im zweiten Anlauf; Maklerprovision; Nachweisleistung; RücktrittsrechtLeitsatz: Eine die Provision rechtfertigende Nachweisleistung kann auch dann vorliegen, wenn der zwischen dem Auftraggeber und dem vom Makler nachgewiesenen Kaufinteressenten geschlossene Vertrag erst zustande gekommen ist, nachdem ein zuvor mit einem anderen Interessenten geschlossener Kaufvertrag durch Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts gescheitert ist.BGH23.11.2006
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III ZR 74/06 - Zuständigkeit des Landratsamtes zur Erteilung eines InvestitionsvorrangbescheidesLeitsatz: Zur Frage der haftpflichtigen Körperschaft bei Wahrnehmung einer Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis durch das Landratsamt (hier: Erlaß eines Investitionsvorrangbescheids).BGH14.12.2006
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IV ZR 122/05 - Namensunterschrift; Echtheitsvermutung; QuittungLeitsatz: Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluß vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b). Auf derartige Paraphen können die Vermutung des § 440 Abs. 2 ZPO und die Beweisregel des § 416 ZPO nicht gestützt werden; sie genügen auch den Anforderungen an eine Quittung im Sinne des § 368 Satz 1 BGB nicht.BGH15.11.2006
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IV ZR 139/05 - BGB § 2039 Satz 1; ZPO § 767Leitsatz: Ein einzelner Miterbe ist gemäß § 2039 Satz 1 BGB prozeßführungsbefugt für eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung in ein Nachlaßgrundstück, wenn damit ein zum Nachlaß gehörender Anspruch durchgesetzt werden soll (im Anschluß an BGHZ 14, 251).BGH05.04.2006
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IV ZR 26/04 - Kein Regreßverzicht bei Hausratversicherung; leicht fahrlässig durch Mieter verursachter Gebäudeschaden; BrandschadenLeitsatz: Die Rechtsprechung zum Regreßverzicht des Gebäudeversicherers bei leicht fahrlässig verursachten Schäden am Gebäude durch den Mieter (BGHZ 145, 393) kann auf die Hausratversicherung des Vermieters nicht übertragen werden.BGH13.09.2006
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IX ZB 1/04 - Beschwerdeberechtigung des Anmelders gegen Festsetzung der Vergütung des InsolvenzverwaltersLeitsatz: Wer eine Forderung zur Tabelle angemeldet hat, ist grundsätzlich berechtigt, sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters einzulegen.BGH07.12.2006
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IX ZB 129/05 - Honorar und Auslagenersatz für InsolvenzverwalterLeitsatz: a) Nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 4. Oktober 2004 können die sächlichen Kosten, die dem Insolvenzverwalter infolge der Übertragung des Zustellungswesens durch das Insolvenzgericht entstanden sind, neben der allgemeinen Auslagenpauschale geltend gemacht werden. b) Die durch die Besorgung der Zustellungen angefallenen Personalkosten können dem Insolvenzverwalter nicht im Wege des Auslagenersatzes erstattet werden.BGH21.12.2006