VerfGH 5/03 - Betriebskostenerhöhung für Alt- und Neubau getrennt; Betriebskostenumlage; Mieterhöhung; Gesamtfläche; Wirtschaftseinheit; rechtliches Gehör
Leitsatz: Hat der Vermieter mehrere Häuser oder auch gemischt genutzte Gebäudekomplexe zu einer Wirtschafts- oder Verwaltungseinheit zusammengefaßt, ist für eine Betriebskostenumlage (oder eine sich daraus ergebende Mieterhöhung) die Angabe der Gesamtfläche der Wirtschaftseinheit erforderlich. (Leitsatz der Redaktion)