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Urteil Betriebskostenerhöhung für Alt- und Neubau getrennt
Schlagworte
Betriebskostenerhöhung für Alt- und Neubau getrennt; Betriebskostenumlage; Mieterhöhung; Gesamtfläche; Wirtschaftseinheit; rechtliches Gehör
Leitsatz
Hat der Vermieter mehrere Häuser oder auch gemischt genutzte Gebäudekomplexe zu einer Wirtschafts- oder Verwaltungseinheit zusammengefaßt, ist für eine Betriebskostenumlage (oder eine sich daraus ergebende Mieterhöhung) die Angabe der Gesamtfläche der Wirtschaftseinheit erforderlich. (Leitsatz der Redaktion)
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